Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EDV & Umwelt Consulting Andreas Wendt
Softwareentwicklung und -vertrieb für Therapie und Sonderpädagogik
Hard- und Softwarewartung für Praxen
Umweltmanagement
Geführte Marken:
– BÄR-Computer Berlin
– EDV&Umwelt Cons.
Warmensteinacher Str. 59; 12349 Berlin
Fon: +49/(0)30/75447377
Fax: +49/(0)30/75447388
eMail: consulting@wendtnet.de
1 Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma EDV & Umwelt Consulting, sowie ihrer Marken wie oben, nachfolgend “Anbieter” genannt, mit dem Kunden, nachstehend “Nutzer” oder „Besteller“ genannt, die persönlich, telefonisch, schriftlich oder über den Online-Shop geschlossen werden.
Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2 Zustandekommen des Vertrages
Alle Angebote sind unverbindlich.
Verträge kommen wie folgt zustande:
– Per Unterschrift auf Angeboten oder Bestellscheinen (per Telefax oder Post) bezüglich Lieferungen
– Per persönlicher oder telefonischer Beauftragung für Serviceleistungen und Beratungen
– Mit dem Abschicken des Bestellformulars im Onlineshop erklärt der Nutzer verbindlich gegenüber dem Anbieter, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Damit ist der Vertrag zustande gekommen und der Vorkassebetrag fällig.
3 Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht i.S.v. § 361 b BGB wird nicht vereinbart. Der Kunde kann die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Dies gilt bei Softwareprodukten nur, wenn die Versiegelung der Verpackung unberührt ist, so dass eine Installation oder Kopieren des Datenträgers ausgeschlossen werden kann. Im Falle der Ausübung des Widerrufs, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
4 Lieferung der Waren, Erbringung von Dienstleistungen
Die Bestellung wird unverzüglich nach ihrem Eingang beim Anbieter bearbeitet. Termine für Serviceleistungen werden binnen sieben Tagen vergeben.
Servicevereinbarungen mit verkürzten Reaktionszeiten sind möglich.
5 Zahlung
Der Kaufpreis oder Vergütung ist sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist Vertragsgegenstand eine wiederkehrende Leistung und hat der Nutzer eine regelmäßige Zahlung zu leisten, so hat der Nutzer diese Zahlung jeweils am ersten eines Monats im voraus zu leisten. Im Falle einer Kündigung werden ihm überschießende Zahlungen zeitanteilig zurückerstattet. Der Nutzer gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist. Bei wiederkehrenden Leistungen gerät der Nutzer mit der Zahlung ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Zahlungstermin versäumt. Im Verzugsfalle werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch den Anbieter anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters, unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist.
7 Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum bei Privatkunden und 12 Monate bei gewerblichen Kunden.
Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Der Anbieter hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB
8 Schadensersatz und Haftung
Jegliche Schadensansprüche des Bestellers die – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – unmittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Waren entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
Bei grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens und/ oder einer auf Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten beruhenden Haftung wegen grober Fahrlässigkeit, haftet der Anbieter nur für den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des vom Besteller zu zahlenden Preises.
Ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen bleiben jegliche Schadensansprüche bei Nichteinhaltung der Einsatz- und Anwendungsrichtlinien / Anwendungsempfehlungen.
9 Sonderbedingungen für die Lieferung von Software
Für die Lieferung von Software bzw. die in Baugruppen enthaltenen Software gelten grundsätzlich folgende Einschränkungen bzw. Bedingungen als vereinbart:
Dem Besteller / Auftraggeber ist bekannt, dass nach dem heutigen Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können. Daher ist der Gegenstand des Vertrages eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung bzw. des Entwicklungsauftrages oder Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.
Bei Einsatz von Software bzw. von Produkten die Software enthalten, hat der Anwender geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, so dass im Fehlerfall Folgeschäden, insbesondere die Gefährdung von Personen, soweit als möglich ausgeschlossen sind.
Bei innerhalb von 30 Tagen ab Übergabe an den Kunden geltend gemachten Abweichungen der Programme von der Programmbeschreibung bzw. des Entwicklungsauftrages hat der Kunde das Recht, die fehlerhafte Software an seinen Lieferanten zurückzuschicken und die Lieferung einer neuen Programmversion zu verlangen. Ist Nachbesserung nicht möglich oder schlagen drei Nachbesserungen fehl, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages, wobei evtl. angefertigte Kopien zu vernichten sind.
Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Wahl mit anderen Programmen zusammenarbeiten. Ebenso ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden an oder Verlust von gespeicherten Daten sowie für andere mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässig oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters vorliegt. Gewährleistungsansprüche für Software erlöschen in jedem Fall sechs Monate nach Lieferung.
10 Sonderbedingungen für Entwicklungsleistungen
Für die Lieferung und Leistungen, die im Zusammenhang mit Auftragsentwicklungen erbracht werden, gelten grundsätzlich folgende untenstehende Einschränkungen bzw. Bedingungen als vereinbart: Vertragsumfang ist grundsätzlich der zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter schriftlich fixierte Entwicklungsumfang. Maßgeblich ist hier im Zweifel der in der Auftragsbestätigung genannte Umfang. Dies gilt insbesondere auch für den Umfang der zu erstellenden Entwicklungsunterlagen Konstruktionsunterlagen und der Dokumentation. Jegliche Form der Prüfungen wie TÜV, UL, EMV, VDE, RCA usw. werden nur durchgeführt, wenn dies im Auftragsvolumen explizit genannt wird. Ansonsten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Prüfungen und Zulassungen vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durchgeführt bzw. veranlasst werden.
Mit der Auftragsvergabe erkennt der Auftraggeber grundsätzlich die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen an.
Gleichzeitig gilt der Lieferumfang, der in den Entwicklungsaufträgen bzw. den Auftragsbestätigungen genannt wird, als vereinbart. Bei Entwicklungsaufträgen in denen eine Vorauszahlung vereinbart ist, beginnt die Verpflichtung zur Auftragsbearbeitung für den Anbieter frühestens mit dem Eingang der vereinbarten Vorauszahlungssumme. Lieferverzögerungen, die auf Grund verspäteter Zahlungseingänge entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Entwicklungsergebnisse sind nach deren Übergabe an den Auftraggeber umgehend vom Auftraggeber zu prüfen.
11 Sonderbedingungen für Prototypen, Versuchsmuster und ähnliche Baugruppen
Für Prototypen, Versuchsmuster und ähnliche Baugruppen gelten grundsätzlich folgende untenstehende Einschränkungen bzw. Bedingungen als vereinbart: Prototypen, Versuchsmuster, Testaufbauten und ähnliche Baugruppen dienen prinzipiell der Entwicklung, Demonstration, Vortests und ähnlichen Verfahren. Sie können in ihrer Spezifikation von den geplanten Entwicklungszielen bzw. Serienkomponenten abweichen. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung von Sicherheits- und Zulassungsbestimmungen jeglicher Art (z.B. RoHS-Konformität). Diese Erzeugnisse sind daher für den Serieneinsatz nur eingeschränkt oder gar nicht geeignet. Insofern ist auch eine Gewährleistung für Prototypen, Versuchsmuster, Testaufbauten und ähnlichen Baugruppen grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Aufträgen, die auch eine Lieferung von Serienbaugruppen beinhaltet, gilt die Bestellung dieser Serienbaugruppen automatisch als Abnahme der Prototypen, Versuchsmuster und ähnlichen Baugruppen.
12 Datenspeicherung / Vertraulichkeit
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt; dies gilt insbesondere auch für im Rahmen von Service und Wartung bekannt gewordene personenbezogene Daten auf Anlagen des Kunden.
13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis -auch aus Rücktritt- sich ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluß des UN-Kaufrecht.
14 Abweichende Bedingungen des Kunden
Für den Fall, dass der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
Stand: 22.08.2023